Rechtliches
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Verfahrensverzeichnis
Die Gewährleistung des Datenschutzes - der Schutz von Persönlichkeitsrechten - ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere Geschäftspartner können sicher sein, dass wir mit Daten verantwortungsbewusst umgehen und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen worden sind, um ein höchstmögliches Schutzniveau für die gespeicherten Daten zu gewährleisten.
Gemäß §4g Absatz 2 BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in §4e Satz Nr. 1 bis 8 BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Dieser Verpflichtung wird hiermit unmittelbar nachgekommen, damit wird ein individueller Antrag entbehrlich.